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Objektbeschreibung Baugebiet Hochfellnstraße

1. Lage

Die Einfamilien- und Doppelhausanlage befindet sich in Traunstein-Oberhaid an der Hoch-fellnstrasse. Die genaue Lage können Sie dem im Expose beigefügten Lageplan entnehmen. In unmittelbarer Nähe befinden sich Einkaufsmöglichkeiten, Kindergarten und Grundschule. Die Bushaltestelle für den Schulbusverkehr und Personennahverkehr befindet sich in ca. 50 m Entfernung.

Um eine evtl. Lärmbelästigung seitens der Bahnlinie zu vermeiden wird ein Garagenhof mit Schallschutzwand zwischen Wohngebäuden und Bahnlinie errichtet. Weiterhin werden die Wohngebäude mit Gummiauflagern zur Unterdrückung evtl. Erschütterungen ausgestattet.

2. Aufteilung der Grundstücke

Das Baugebiet ist in 9 Parzellen mit einer Grundstücksgröße von 195 bis 369 m2 aufgeteilt und mit Einfamilien- und Doppelhäusern bebaubar. Je Parzelle sind eine Garage und ein überdachter Carport zugewiesen. Des weiteren befinden sich 6 Besucher-Carports im Gemeinschaftseigentum der Anlage.

3. Gebäudebeschreibung

Die Firma Mayer Hoch und Tiefbau GmbH in Ruhpolding, Hauptstraße 5, ist mit der Erschließung der Anlage beauftragt. Beim Erwerb einer Parzelle wird die Fa. Mayer als Auftragnehmer die Errichtung der Gebäude übernehmen.

Die in der Preisliste aufgeführten Haustypen entsprechen dem Waldberg-Haus Konzept der Fa. Mayer und sind in schlüsselfertiger Ausführung im Angebot enthalten.

Parzelle 3/5/6/7/8     =  Einfamilienhaus Waldberg Haus L100 mit 104 m2 Wfl., Parzellen 1 u. 2         =  Doppelhaushälfte Waldberg-Haus Dl 35 mit 135 m2 Wfl. Parzelle 4                 =  Einfamilienhaus Waldberg Haus mit ca. 160 m2 Wfl.

Die Baubeschreibung der Waldberghäuser ist dem Expose beigefügt.

Die Fa. Mayer als Baupartner kann für Sie abweichend vom Waldberg Konzept Ihr Haus nach Ihren Wünschen und Vorstellungen (im Rahmen der im Baufenster vorgesehenen Möglichkeiten) Planen und Errichten.

Die Erbringung von Eigenleistung bzw. Errichtung der Gebäude als Ausbauhaus ist eben-Falls möglich.

Die im Expose beigefügten Grundrisspläne gelten nur als Vorschlag und können vom Bauherren individuell gestaltet werden.

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